Heutzutage wird vom Arbeitgeber ein tadelloses Führungszeugnis verlangt. Mit diesem wird bescheinigt, dass man sich dem Gesetz gegenüber tadellos verhalten hat. Ganz so stimmt dies nicht, denn kleinere Verurteilungen (unter 90 Tagessätze) werden dort nicht eingetragen. Auch werden Vorstrafen nach einiger Zeit gelöscht. Trotzdem verlangen viele Arbeitgeber nach der Bescheinigung – in manchen Fällen muss sie sogar vorgelegt werden. Dies gilt z. B. dann, wenn eine Arbeit mit Kindern angestrebt werden soll oder man in der Pflege arbeiten möchte.
Wenn Sie im Ausland arbeiten wollen, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch des Öfteren vorgelegt werden. In der Schweiz und Österreich kann das Führungszeugnis einfach, wie es ist, eingereicht werden. In allen anderen Fällen wird eine notariell beglaubigte Kopie angefertigt. Meist reicht Englisch als Zielsprache aus. Trotzdem sollte man sich im Zweifel genau erkundigen, was erwartet wird.
Die Beantragung kann übrigens von jedem Bürger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, durchgeführt werden. Bei jüngeren Menschen müssen dies die Eltern erledigen. Oder aber der gesetzliche Vormund, falls die Person keine Eltern mehr hat.
So bin ich damals vorgegangen
Als ausgebildete Heilerziehungsfachkraft musste ich das Führungszeugnis auch beantragen. Das Erste, was ich gemacht habe, ist zu schauen, ob dies auch online möglich ist. Die Antwort ist: Ja!
Ich hatte keine Lust zum Amt zu gehen, nur um dort stundenlang zu warten. Ich bin sehr beschäftigt und wollte weder Zeit noch Kraft verschwenden. Deshalb habe ich die Bescheinigung online beantragt. Wie dies im Detail funktioniert, hat mir ein kleiner Ratgeber verraten, den man sich im Internet für kleines Geld bestellen kann. Schritt für Schritt wird dort aufgelistet, was die konkreten Voraussetzungen sind. Relativ schnell hatte ich das Führungszeugnis bei mir im Briefkasten und konnte meine neue Stelle fristgerecht antreten.
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